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Stiftung Dampflok 24 009

Für den dauerhaften Erhalt der Dampflok

Stiftung-deutsche-Eisenbahn

Präambel



Als die 1920 neugegründete Reichsbahn verschiedene Bauarten uniformieren wollte und deshalb einheitliche Lokomotiven entwickelte, nahm die Geschichte der Baureihe 24 ihren Anfang. Aufgrund ihrer geringen Achslast und ihrem Schlepptender mit dem dadurch größeren Aktionsradius gegenüber Tenderloks - gilt sie als ideale Lok für leichte Personen-, Eil- und Güterzüge auf flachen Haupt- und Nebenbahnen.

Leider sind von der Baureihe 24 bis heute nur noch vier Maschinen erhalten geblieben. Die Lok 24 009 ist eine davon. Dass sie die am längsten im Museumsverkehr betriebene Normalspurdampflokomotive in Deutschland ist, macht Sie zu einer besonderen Lok.

Sie wurde 1928 von der Lokomotivfabrik und Werft Schichau in Elbing in Ostpreußen gebaut. Stationiert war sie bis 1931 in Neustettin und Niederbayern (Plattling-Landshut-Regensburg), bevor sie in den Osteinsatz nach Graudenz abkommandiert wurde.

Nach dem Krieg verblieb sie bei der Deutschen Reichsbahn der DDR und wurde in Berlin (Anhalter-, Schöneweide) Jüterborg, Halle P, Frankfurt/Oder, Oschersleben, Jerichow, Stendal, Güsten und Dresden Altstadt eingesetzt bis sie 1972 an den EisenbahnKurier nach Westdeutschland verkauft wurde. Ab dem 24.09.1972 bespannte die Lokomotive Sonderzüge im ganzen Bundesgebiet.

Zwei Jahre später wurde im Aw Trier der mittlerweile marode Kessel getauscht. Dabei unterzog sich die 24 009 auch einer kleinen "Verwandlung" und ihr Aussehen wurde in das der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft der dreißiger Jahre zurückversetzt. Heute bekannte Persönlichkeiten der Dampflokmuseumsbahnszene halfen tatkräftig mit.

Durch das Dampflokverbot der DB 1977 konnte die 24 009 bundesweit nur noch auf privaten Neben- und Kleinbahnen (TWE, HzL, KGB, BLE, WLE usw.) verkehren. Die positive Überraschung für sie kam dann 1993: Sie war die erste private Dampflokomotive, die nach dem Dampflokverbot wieder mit Zulassung auf Gleisen der Deutschen Bundesbahn fahren durfte!

Aber auch in Zeit davor machte sie von sich reden. Enorme Ehre wurde ihr zuteil, als sie unter großem Anklang auf der Strecke Bochum-Dahlhausen im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten "150 Jahre Deutsche Eisenbahn" fuhr.

Nach der Grenzöffnung der DDR im Jahr 1989 war sie die erste westdeutsche Dampflokomotive, die 1990 im RAW Meiningen von erfahrenen und kompetenten Fachkräften eine kostenintensive Generalüberholung bekam. Ihren zweiten neu konstruierten Kessel bekam sie von deutschen dampftechnikbegeisterten Ingenieuren 1994 im RAW Schneidemühl (Pila) der polnischen Eisenbahn. Dadurch sollte die Betriebsbereitschaft der Maschine bis ins 21. Jahrhundert gesichert werden und tatsächlich wurde die Lok bis 2007 vom EKHD e.V. bundesweit vor Sonderzügen eingesetzt. Alle damit erwirtschafteten Gelder wurden konsequent zur Erhaltung der Lok verwendet.

Um die seltene und schöne Dampflok 24 009 unabhängig von sich wandelnden Vereinsinteressen als betriebsfähiges Denkmal der Verkehrsgeschichte dauerhaft zu erhalten, haben der EisenbahnKurier und der EKHD e.V. die Stiftung "Dampflok 24 009", ursprünglicher Name "EisenbahnKurier 24 009" errichtet. Die Stiftung bildet die finanzielle Basis für die Erhaltung der 24 009.

Die Stifter, im Dezember 2007



Satzung ( Auszug )



§2
Stiftungszweck



3) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten aus dem Bereich der Technik, vorwiegend auf dem Gebiete der Eisenbahn. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

&rarr die Erhaltung und den Betrieb der Dampflokomotive "24 009", um hierdurch beispielhaft die Entwicklung der Dampfmaschine als Teil der Eisenbahngeschichte auf Dauer nacherlebbar zu machen,

&rarr die Förderung des Erhaltes und der Errichtung entsprechender Infrastrukturen, soweit diese für den Einsatz der Lokomotive erforderlich erscheinen,

&rarr die Unterstützung vergleichbarer Projekte, sofern der ursprüngliche Zweck erreicht und dauerhaft gesichert ist,

&rarr die Demonstration historischen Eisenbahnverkehrs

4) Der Stiftungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 der AO für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften zu obigem Zwecke.




§5
Organe der Stiftung



(1) Die Organe der Stiftung sind

a) das Kuratorium
b) der Vorstand



§6
Kuratorium



(1) Dem Kuratorium gehören alle Personen an, die in die Liste der Stifter eingetragen sind sowie die Mitglieder des Vorstandes.

(2) Die Liste der Stifter enthält anfänglich alle Personen, die mit mindestens 1000,- € zum Gründungskapital der Stiftung beigetragen haben.

(3) Eine Kuratoriumsversammlung soll möglichst einmal im Jahr stattfinden. Stimmrechtsübertragung in schriftlicher Form ist möglich.

(4) In die Liste der Stifter eingetragene Personen können sich jederzeit ohne Nennung von Gründen von der Liste streichen lassen.




§7
Aufgaben des Kuratoriums



(1) Das Kuratorium beruft die Mitglieder des Vorstandes.

(2) Es macht Vorschläge zur Verwendung der Stiftungsmittel.

(3) Es bestimmt die Bedingungen für die Aufnahme von Zustiftern in die Liste der Stifter.




§8
Vorstand


(1) Der Vorstand der Stiftung soll aus drei bis &fuuml;nf Personen bestehen, die vom Kuratorium berufen werden. Die Amtszeit der Mitglieder beläuft sich auf 5 Jahre, mehrfach erneuerte Berufung ist möglich. Der erste Vorstand wird von den Stiftern bestimmt.

(2) Geborenes Mitglied des Vorstandes ist der Treuhänder.

(3) Dem Vorstand sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung vorweisen können oder sich in besonderer Weise um die Erfüllung des Stiftungszweckes verdient gemacht haben.

(4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

(5) Die Sitzungen sollen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich statt finden.




§9
Aufgaben des Vorstandes



(1) Der Vorstand repräsentiert die Stiftung nach außen. Er handelt durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam, im Verhinderungsfalle nur durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter. Der Vorstand hat die Aufgabe, den Treuhänder bei der laufenden Stiftungsarbeit nach Maßgabe dieser Satzung zu unterstützen.

(2) Ihm obliegt insbesondere

&rarr die Koordinierung der Stiftungsaufgaben , z.B. die Verwendung der Lokomotive 24 009
&rarr das Einwerben von Stiftungsmitteln
&rarr die Berichterstattung über die Tätigkeit und laufende Entwicklung der Stiftung
&rarr die Entscheidung über die Verwendung der Stiftungsmittel.

Gegen die Beschlüsse steht dem Treuhänder ein Vetorecht zu, wenn diese gegen steuerliche oder rechtliche Bestimmungen oder gegen die Satzung verstoßen